Wie eine Namensgleichheit für Verwirrung bei Hochschulzulassungen sorgt und was der DQR/EQR dazu beiträgt.
In vielen Köpfen ist das gute alte deutsche Diplom der Goldstandard unter den Hochschulabschüssen. Mit der Bologna-Reform wurde dieser durch die Abschlüsse Bachelor und Master ersetzt. Seit 2006 bietet auch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FWW) der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) ausschließlich diese neuen Abschlüsse an. Dabei gab es einen Bachelor sogar schon seit 1998 und war damit einer der ersten rein englisch-sprachigen Bachelorabschlüsse in Deutschland. Internationalität wurde in Magdeburg schon immer großgeschrieben.
Nach mehr als 15 Jahren sind beide Abschlüsse nunmehr auch in der Breite der Gesellschaft angekommen und es gab nur kleinere Nuancen: die Unterscheidung bei den Zusätzen "of Arts" und "of Science". Welchen Abschluss eine Hochschule vergibt, entscheidet sie selbst. Die FWW hat sich damals dazu entschlossen, ihre wissenschaftlich orientierten Studiengänge mit "of Science" und die praxisorientierten Studiengänge mit "of Arts" voneinander zu unterscheiden.
2013 wurde ein weiterer Rahmen für Studienabschlüsse eingeführt: der Deutsche Qualitätsrahmen (DQR), der auf dem seit 2008 existierenden Europäischen Qualitätsrahmen (EQR) aufsetzt. Hierbei werden insgesamt 8 Referenzniveaus, bezugnehmend auf die Komponenten Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbständigkeit, festgelegt und voneinander abgegrenzt. Für die Hochschulen wichtig sind dabei die Stufen 6 (Bachelor), 7 (Master) und 8 (Promotion).
In diesen Stufen finden sich auch die Abschlüsse der Dualen Berufsausbildung wieder (Stufe 4) und deren Aufstiegsfortbildungen, wie z. B. dem staatlich geprüften Betriebswirt (Stufe 6). Nun könnte man meinen, dass mit einem Abschluss der Stufe 6 automatisch eine Zulassung für Stufe 7 möglich ist. Das ist aber in der Regel mitnichten der Fall. An dieser Stelle unterscheiden die Hochschulen weiterhin zwischen gleichwertigen und gleichartigen Abschlüssen. Gleichwertig sind Abschlüsse auf gleicher Ebene, gleichartig sind sie aber nicht unbedingt. Der Hintergrund liegt im Detail, genauer in der unterschiedlichen Ausrichtung der Abschlüsse. Bei universitären Studiengängen steht der wissenschaftliche Charakter stärker im Fokus – auch bei den praxisorientierten. Die akademischen Kompetenzen fehlen in der Regel bei der praktischen Ausbildung. Das bedeutet, dass ein staatlich geprüfter Betriebswirt oftmals nicht in ein universitäres Master-Programm zugelassen werden kann.
Seit 2020 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) nunmehr auch die Vergabe des Bachelor Professionals für Abschlüsse der Stufe 6 oder Master Professional für Abschlüsse der Stufe 7. Eine Zulassung zur Promotion (Stufe 8), dem höchsten akademischen Grad, ist in keinem Fall mit einem Master Professional möglich. Schon dieses einfache Beispiel macht klar, warum die Bezeichnungen der Abschlüsse weiterhin viel schärfer voneinander getrennt werden müssten und in der jetzigen Form zu Missverständnissen führen.
Noch unverständlicher erscheinen nun die Regelungen zur Förderungen von Aufstiegsfortbildungen bzw. Weiterbildungen. Der klassische Meister, nunmehr ein Master Professional, wird mit dem sogenannten Meister-Bafög gefördert. Aus dem gleichen Programm werden weiterbildene Master-Studiengänge an Hochschulen jedoch nicht gefördert. Diese Diskriminierung ist schwer nachvollziehbar.
Um diese Missverständnisse zu vermeiden, wird es zukünftig daher immer wichtiger, woher ein Abschluss kommt. Ein Bachelor-Abschluss einer deutschen Universität erfüllt stets höchste Qualitätsmaßstäbe. Diejenigen, die für ihre berufliche Karriere einen akademischen Abschluss benötigen, können mit unserem Angebot daher bereits frühzeitig auf die akademische Schiene wechseln und somit auch Zeit sparen. Das geht direkt nach der Berufsausbildung - auch ohne Abitur - mit dem Bachelor of Arts in Business Administration. Im Anschluss kann jeder (nicht-konsekutive) Master-Studiengang studiert werden – bis zu Promotion.