Inhalt
Förderungen/Zuschüsse nach Bundesländern
Steuerliche Absetzbarkeit des Studiums
Anerkennung/Beantragung Bildungsfreistellung
Sachsen-Anhalt
Die Investitionsbank hält für Unternehmen und Privatpersonen ein Förderprogramm bereit. Unter dem Namen "Sachsen-Anhalt Weiterbildung" und "Sachsen-Anhalt Weiterbildung direkt" können bis zu 90% Förderung, d. h. ohne Rückzahlung, bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass aktuell keine neuen Förderungen mehr genehmigt werden. Wir gehen davon aus, dass ab 2023 wieder eine Förderung möglich ist und prüfen dann, inwieweit eine Förderung auch für diejenigen, die im Oktober begonnen haben, möglich ist.
Für Unternehmen: Sachsen-Anhalt Weiterbildung Betrieb
Für Privatpersonen: Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt
Niedersachsen
Die NBank hält ebenfalls Fördermöglichkeiten für Unternehmen bereit. Bitte informieren Sie sich unter: Weiterbildung in Niedersachsen
Die Begleitschreiben von Sachsen-Anhalt können ebenfalls verwendet werden.
Brandenburg
Über den Bildungsscheck Brandenburg kann eine Förderung erfolgen.
Bremen
Über den Bremer Weiterbildungscheck können im Rahmen des Programms "Weiter mit Bildung und Beratung" Weiterbildungsvorhaben bezuschusst werden.
Hamburg
Über das Programm Hamburger Weiterbildungsbonus kann ein Zusschuss für ein berufsbegleitendes Studium beantrag werden.
Nordrhein-Westfalen
Seit 2006 gibt es den Bildungsscheck in NRW.
Rheinland-Pfalz
Über den QualiScheck kann ein Zusschuss beantrag werden.
Sachsen
Der Weiterbildungsscheck individuell in Sachsen richtet sich an alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Beim Weiterbildungsscheck werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Beim Weiterbildungsscheck betrieblich übernimmt der Europäische Sozialfonds in Sachsen einen Teil der Kosten einer betrieblichen Weiterbildung.
Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus werden seit 2014 Kosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert.
Thüringen
Mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von Beschäftigten gefördert.
Bund: SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Bitte informieren Sie sich unter: https://www.sbb-stipendien.de
Bundeswehr: Förderung durch den BFD
Alle Studiengänge, Master und Bachelor of Business Administration und Master Wirtschaftspsychologie, können Bundeswehrangehörige durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördern lassen. Bitte sprechen Sie uns an.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Weiterbildungskosten sind bei den Werbungskosten - sofern es sich um eine berufsnahe Weiterbildung handelt - als Sonderausgaben absetzbar. Dazu zählen die Studienkosten, Ausgaben für Literatur, Fahrtkosten und evtl. Übernachtungskosten. Sollten Sie eine Förderung erhalten, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise durch die Förderstelle. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen gerne Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Bildungsfreistellung
Die berufsbegleitenden Studiengänge Bachelor und Master of Business Administration sowie Master Wirtschaftspsychologie sind vom Landesverwaltungsamt gemäß Paragraph 8 Abs. 2 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 4. März 1998 (GVBl LSA S,92) und der Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) vom 24. Juni 1998 ( GVBl. LSA S.290 ), geändert durch die Artikel 6, 7 des "Zweiten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt" (GVBl. LSA Nr. 26/2003, S. 158) anerkannt. Ein Nachweis darüber finden Sie auch auf der Website des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Um die Bescheinigung zur Vorlagen beim Arbeitgeber zu erhalten, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus (bitte laden Sie es herunter und öffnen es mit dem AdobeReader) und senden es per E-Mail an kontakt@das-studium.de. Eine Bestätigung kann nur für immatrikulierte Studierende und separat für jedes Semester ausgestellt werden.
(Hinweis: Das PDF kann direkt am PC ausgefüllt werden, dazu muss es aber mit dem Adobe Reader geöffnet werden. In der Regel unterstützen Browser das Ausfüllen dynamischer Formulare nicht)